Ihre Vorteile
Tragwerksplanung für Neubau, Umbau und Anbau
Statische Berechnungen für Hausbau, Erweiterungen oder Modernisierungen – damit Ihr Projekt stabil und genehmigungsfähig ist.
Standsicherheitsnachweise durch qualifizierte Tragwerksplaner (Statiker)
Berechnung aller tragenden Bauteile nach aktuellen Baunormen (z. B. DIN/Eurocode) für maximale Sicherheit.
Gutachten bei Rissen und Tragwerksschäden
Unsere Experten begutachten Setzungsrisse, Durchbiegungen oder andere Bauschäden, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können.
Erfahrene Statiker – bundesweit für Sie vor Ort
Bundesweit Bauingenieure für Statik (Ingenieurbüro für Tragwerksplanung) – auch in Ihrer Nähe, schnelle Terminvergabe.
Wann und warum braucht man einen Statiker?
Ein Statiker wird immer dann benötigt, wenn Stabilität oder Tragfähigkeit eines Bauwerks nachzuweisen oder zu prüfen ist. Typische Fälle:
- Hausbau (Neubau): Für den Bauantrag sind in der Regel bautechnische Nachweise der Standsicherheit erforderlich. Je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse müssen diese Nachweise von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Der Statiker plant das Tragwerk vom Fundament bis zum Dachstuhl und stellt sicher, dass alle Bauteile ausreichend dimensioniert sind. So hält Ihr Neubau die erforderlichen Belastungen aus und bleibt langfristig standsicher.
- Umbau oder Anbau: Beim Entfernen tragender Wände, bei neuen Öffnungen, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen ist eine Neuberechnung der Stabilität erforderlich. Der Tragwerksplaner prüft Zusatzlasten und gibt Empfehlungen, damit Umbauten und Erweiterungen standsicher ausgeführt werden – etwa damit ein Wanddurchbruch nicht zu Deckendurchbiegungen oder Folgeschäden führt.
- Altbau-Sanierung und Modernisierung: In älteren Gebäuden können Materialermüdung oder Setzungen die Tragfähigkeit beeinflussen. Teilweise übernehmen ursprünglich nichttragende Wände eine tragende Funktion – erkennbar an neuen Rissen im Mauerwerk. Ein Statik-Check bewertet Holzbalkendecken, Dachstuhl, Fundamente etc. und empfiehlt ggf. Verstärkungen, damit das sanierte Haus sicher und normgerecht genutzt werden kann.
- Immobilienkauf: Hauskäufer erhalten durch eine bautechnische Begutachtung Klarheit über Tragstruktur und mögliche Statikprobleme – besonders hilfreich bei geplanten Umbauten oder sichtbaren Rissen.
- Risse oder akute Bauschäden am Tragwerk: Bei Setzungsrissen, abgesackten Fundamenten, verformten Balken/Stützen oder Korrosion prüft der Statiker als Sachverständiger für Statik, wie stark das Bauwerk beeinträchtigt ist und welche Maßnahmen nötig sind (z. B. Abstützungen, Verstärkungen, Teilerneuerungen). Standsicherheit dient dem Schutz von Leib und Leben; rasches Handeln ist entscheidend. Unsere Statik-Gutachten liefern eine objektive Bewertung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Kurz gesagt: Immer wenn Standsicherheit nachzuweisen oder zu prüfen ist – vorbeugend beim Bauvorhaben oder nachträglich am Bestand –, ist der Tragwerksplaner/Statiker Ihr Partner. Tragwerksplanung und statische Gutachten sorgen dafür, dass Konstruktionen sicher und dauerhaft sind. Unsere Bauingenieure für Statik helfen, Risiken früh zu erkennen und teure Überraschungen zu vermeiden.

Warum professionelle Tragwerksplanung so wichtig ist
- Sicherheit für Menschen und Gebäude: Ein statisch einwandfreies Gebäude schützt Bewohner und Nutzer. Frühzeitige Tragwerksplanung und Überprüfung verhindern Schäden – vom Rissbild bis zur Einsturzgefahr im Extremfall.
- Recht & Versicherung: Die Standsicherheit ist bauordnungsrechtlich gefordert; die konkreten Pflichten hängen von Bundesland und Gebäudeklasse ab. Mit qualifiziert erstellten Nachweisen erfüllen Sie die Anforderungen für Genehmigung und Ausführung – und sichern Ihren Versicherungsschutz im Schadenfall.
- Wirtschaftlichkeit: Optimierte Konstruktionen sind tragfähig, aber nicht überdimensioniert – das spart Material- und Folgekosten und vermeidet teure Korrekturen auf der Baustelle.
- Fachwissen & Erfahrung: Unsere Tragwerksplaner/Statiker beherrschen aktuelle Normen, Nachweisverfahren und Materialien, lösen komplexe Detailfragen (z. B. Baugrund, Nachbarschutz) und begleiten bei Bedarf die baubegleitende Qualitätssicherung.
Tragwerksplanung – auch in Ihrer Nähe
Unsere Statiker sind qualifizierte Bauingenieure, die die nötigen Berechtigungen erfüllen, um statische Berechnungen und Gutachten offiziell durchzuführen (z. B. Eintrag in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner des jeweiligen Bundeslandes). Viele sind zusätzlich als Sachverständige bestellt oder zertifiziert. So erhalten Sie bundesweit fachgerechte Tragwerksplanung nach aktuellen Standards
Häufige Fragen (FAQ)
Benötige ich einen Statiker beim Hausbau?
In der Regel ja. Für Wohngebäude sind Standsicherheitsnachweise erforderlich; die Pflicht zur Einschaltung eines qualifizierten Tragwerksplaners und mögliche Prüfpflichten hängen von Landesbauordnung und Gebäudeklasse ab. Für einfachere Wohngebäude (GK 1–2) bestehen in vielen Ländern Erleichterungen, die Nachweise der Standsicherheit bleiben jedoch erforderlich.
Kann mein Architekt die Statik übernehmen?
Ja, wenn die Qualifikation vorliegt. Architekten können die Statik übernehmen, sofern sie als qualifizierte Tragwerksplaner eingetragen sind. Andernfalls arbeitet der Architekt mit einem Tragwerksplaner/Statiker zusammen.
Was passiert, wenn die Statik nicht stimmt?
Die Folgen können gravierend sein. Sichtbare Risse, Durchbiegungen oder Verformungen sind Warnzeichen; unbehandelt können sie die Tragfähigkeit weiter reduzieren. Ein Statiker klärt Ursachen und empfiehlt Sicherungs- und Verstärkungsmaßnahmen. Frühzeitige Prüfung spart Risiken und Kosten.
Ist ein Prüfstatiker notwendig?
Kommt auf Land und Vorhaben an. Die Prüfpflicht (unabhängiger Prüfingenieur/Prüfsachverständiger) ist länder- und gebäudeklassenabhängig. In NRW z.B. sind Wohngebäude der GK 1–2 häufig prüffrei; in Bayern gelten seit 01.01.2025 geänderte Regelungen mit Erleichterungen bei bestimmten Vorhaben. Ihr Tragwerksplaner informiert, ob eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neu-Ulm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neu-Ulm kommen bzw. sich nicht in Neu-Ulm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Neu-Ulm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Durch den am 18. Mai 1810 in Compiègne geschlossenen Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg wurde die Grenze ab 1. November 1810 vorUlm auf die Mitte der Donau gelegt. Die verkehrsgünstige Lage vor der Herdbrücke nach Ulm bewog König Max I. Joseph am 7. April 1811 hier eine Gemeinde zu gründen.
Ähnlich wie bei einer Hausbewertung gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, um den Marktwert einer Wohnung zu finden. Dabei sind Gutachterverfahren und die Preisbildung auf dem freien Markt zu unterscheiden.
Gutachter arbeiten je nach Objekt mit einem von drei Verfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist dabei teilweise sehr aufwendig und teuer. Der freie Immobilienmarkt kürzt die komplizierte Berechnung durch die zweigeteilte Maklerformel ab. Diese kommt auch für Wohnungen zum Einsatz und ergibt sehr ähnliche Ergebnisse. Bei der Maklerformel wird die Jahresmiete bzw. Jahresvergleichsmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktpreis.
Die Kunst bei der Maklerformel besteht darin, den richtigen Vervielfältiger zu finden. Dazu ist viel Erfahrung auf dem jeweiligen regionalen Ulmer und Neu-Ulmer Immobilienmarkt erforderlich. Denn der Vervielfältiger ist ein Faktor, in den viele Einzelkomponenten einfließen, die bei einem Wertgutachten ebenfalls Berücksichtigung finden.
Zu diesen Kriterien gehören bezogen auf Ulm und Neu-Ulm unter anderem:- Lage in der Stadt (Makrolage)
- Lage innerhalb des Wohnviertels und Berücksichtigung der Infrastruktur (Mikrolage),
- Baujahr,
- Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes,
- Mietstatus (vermietet/freie Wohnung),
- Stockwert, Grundriss/Schnitt und Ausrichtung der Wohnung,
- Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Nutzungsrechte im Gebäude,
- Bewertung der Instandhaltungsrücklagen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen.
Ein äußerst wichtiges Kriterium ist darüber hinaus die Lage. Makrolage und Mikrolage spiegeln die Attraktivität einer Wohngegend wider. Daher gibt es Unterscheide zwischen Ulm und Neu-Ulm, innerhalb der beiden Städte und sogar innerhalb der jeweiligen Stadtteile. Wohnungen am Galgenberg oder in der Weststadt sind beliebter als in den meisten Randlagen. Wohnungen in Ulm sind etwas teurer als in Neu-Ulm. Dennoch können einzelne Eigentumswohnungen in Neu-Ulm wiederum einen höheren Marktwert als einzelne Wohnungen in Ulm haben.
Unsere Dienstleistung Statiker - Tragwerksplanung & Statikgutachten bieten wir u.a. auch hier an:
- Illerkirchberg
- Nersingen
- Neu-Ulm
- Pfaffenhofen an der Roth
- Vöhringen
- Weißenhorn
- Wiblingen
Einfach unverbindlich anfragen!