Baugutachter Neu-Ulm

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Architekt Andreas Alt Neu-Ulm
Dipl.-Ing. Architekt

Andreas Alt

Bausachverständiger und Baugutachter


89231 Neu-Ulm
Tel: 0731 965 894 00
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Architekt
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Hochschulzertifikat (HTWG Konstanz, IFBAU)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neu-Ulm steht Ihnen Dipl.-Ing. Architekt Herr Andreas Alt als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Architekt Herr Andreas Alt kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neu-Ulm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neu-Ulm kommen bzw. sich nicht in Neu-Ulm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Neu-Ulm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Durch den am 18. Mai 1810 in Compiègne geschlossenen Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg wurde die Grenze ab 1. November 1810 vorUlm auf die Mitte der Donau gelegt. Die verkehrsgünstige Lage vor der Herdbrücke nach Ulm bewog König Max I. Joseph am 7. April 1811 hier eine Gemeinde zu gründen.

Ähnlich wie bei einer Hausbewertung gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, um den Marktwert einer Wohnung zu finden. Dabei sind Gutachterverfahren und die Preisbildung auf dem freien Markt zu unterscheiden.
Gutachter arbeiten je nach Objekt mit einem von drei Verfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist dabei teilweise sehr aufwendig und teuer. Der freie Immobilienmarkt kürzt die komplizierte Berechnung durch die zweigeteilte Maklerformel ab. Diese kommt auch für Wohnungen zum Einsatz und ergibt sehr ähnliche Ergebnisse. Bei der Maklerformel wird die Jahresmiete bzw. Jahresvergleichsmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktpreis.
Die Kunst bei der Maklerformel besteht darin, den richtigen Vervielfältiger zu finden. Dazu ist viel Erfahrung auf dem jeweiligen regionalen Ulmer und Neu-Ulmer Immobilienmarkt erforderlich. Denn der Vervielfältiger ist ein Faktor, in den viele Einzelkomponenten einfließen, die bei einem Wertgutachten ebenfalls Berücksichtigung finden.
Zu diesen Kriterien gehören bezogen auf Ulm und Neu-Ulm unter anderem:

  • Lage in der Stadt (Makrolage)
  • Lage innerhalb des Wohnviertels und Berücksichtigung der Infrastruktur (Mikrolage),
  • Baujahr,
  • Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes,
  • Mietstatus (vermietet/freie Wohnung),
  • Stockwert, Grundriss/Schnitt und Ausrichtung der Wohnung,
  • Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Nutzungsrechte im Gebäude,
  • Bewertung der Instandhaltungsrücklagen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen.

Ein äußerst wichtiges Kriterium ist darüber hinaus die Lage. Makrolage und Mikrolage spiegeln die Attraktivität einer Wohngegend wider. Daher gibt es Unterscheide zwischen Ulm und Neu-Ulm, innerhalb der beiden Städte und sogar innerhalb der jeweiligen Stadtteile. Wohnungen am Galgenberg oder in der Weststadt sind beliebter als in den meisten Randlagen. Wohnungen in Ulm sind etwas teurer als in Neu-Ulm. Dennoch können einzelne Eigentumswohnungen in Neu-Ulm wiederum einen höheren Marktwert als einzelne Wohnungen in Ulm haben.

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