Beweissicherung - Neu-Ulm

Bautechnische Beweissicherung vor Beginn einer Baumaßnahme

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Gutachter in der Nähe
  • Kurzfristiger Ortstermin
  • Ausführliche Dokumentation
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Beweissicherung - Bautechnische Beweissicherung vor Beginn einer Baumaßnahme

Beweissicherung - Neu-Ulm

Beweissicherung - Neu-Ulm

Im Rahmen einer außergerichtlichen Beweissicherung halten wir bautechnische Zustände, für den Fall der Fälle, gerichtsverwertbar fest.

Bautechnische Beweissicherung

Unser Baugutachter führt vor Ort eine umfangreiche Sichtprüfung im Wohnungs-, Verwaltungs- und Gewerbebau sowie beim Bau von Straßen und Wegen durch. Mit einschlägigem Fach- und Sachwissen wird die Gesamtheit der tatsächlich vorhandenen Funktionen, Eigenschaften oder Merkmale eines Objektes fotodokumentiert und schriftlich festgehalten.

Was ist das Ziel einer Beweissicherung?

Ziel unserer Beweissicherung ist, die Unterscheidung der Bestandsschäden von neu hinzugekommenen Schäden zu ermöglichen. So lassen sich ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche zurückweisen. Falls Baumaßnahmen unmittelbar in der Nähe Ihres Eigentums vorgenommen werden, können Sie mit einer Beweissicherung bei einem Schadeneintritt den Bauherren oder das ausführende Unternehmen zur Verantwortung ziehen.

Als Team von anerkannten Baugutachtern verfügen wir über die notwendige Kompetenz, Erfahrung und Messtechnik, um eine bautechnische Beweissicherung vor Beginn einer Baumaßnahme durchzuführen.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genauestens unter die Lupe
    • Ausführliche Dokumentation
      Bautechnische Beweissicherung in Form einer Fotodokumentation und einem Protokoll.
    • Risikominimierung
      Unser Bausachverständiger unterstützt Sie dabei ungerechtfertigte Schadensansprüche zu vermeiden
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Preis

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. MwSt)
    Stundensatz je angefangene Stunde 160,00 € (inkl. 19% MwSt.)
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 € (inkl. 19% MwSt.)

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 € (inkl. 19% MwSt.)/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

    • Pläne zum Objekt (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
    • Angaben zu geplanten Baumaßnahmen

  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neu-Ulm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neu-Ulm kommen bzw. sich nicht in Neu-Ulm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Neu-Ulm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Durch den am 18. Mai 1810 in Compiègne geschlossenen Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg wurde die Grenze ab 1. November 1810 vorUlm auf die Mitte der Donau gelegt. Die verkehrsgünstige Lage vor der Herdbrücke nach Ulm bewog König Max I. Joseph am 7. April 1811 hier eine Gemeinde zu gründen.

    Ähnlich wie bei einer Hausbewertung gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, um den Marktwert einer Wohnung zu finden. Dabei sind Gutachterverfahren und die Preisbildung auf dem freien Markt zu unterscheiden.
    Gutachter arbeiten je nach Objekt mit einem von drei Verfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist dabei teilweise sehr aufwendig und teuer. Der freie Immobilienmarkt kürzt die komplizierte Berechnung durch die zweigeteilte Maklerformel ab. Diese kommt auch für Wohnungen zum Einsatz und ergibt sehr ähnliche Ergebnisse. Bei der Maklerformel wird die Jahresmiete bzw. Jahresvergleichsmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktpreis.
    Die Kunst bei der Maklerformel besteht darin, den richtigen Vervielfältiger zu finden. Dazu ist viel Erfahrung auf dem jeweiligen regionalen Ulmer und Neu-Ulmer Immobilienmarkt erforderlich. Denn der Vervielfältiger ist ein Faktor, in den viele Einzelkomponenten einfließen, die bei einem Wertgutachten ebenfalls Berücksichtigung finden.
    Zu diesen Kriterien gehören bezogen auf Ulm und Neu-Ulm unter anderem:

    • Lage in der Stadt (Makrolage)
    • Lage innerhalb des Wohnviertels und Berücksichtigung der Infrastruktur (Mikrolage),
    • Baujahr,
    • Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes,
    • Mietstatus (vermietet/freie Wohnung),
    • Stockwert, Grundriss/Schnitt und Ausrichtung der Wohnung,
    • Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Nutzungsrechte im Gebäude,
    • Bewertung der Instandhaltungsrücklagen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen.

    Ein äußerst wichtiges Kriterium ist darüber hinaus die Lage. Makrolage und Mikrolage spiegeln die Attraktivität einer Wohngegend wider. Daher gibt es Unterscheide zwischen Ulm und Neu-Ulm, innerhalb der beiden Städte und sogar innerhalb der jeweiligen Stadtteile. Wohnungen am Galgenberg oder in der Weststadt sind beliebter als in den meisten Randlagen. Wohnungen in Ulm sind etwas teurer als in Neu-Ulm. Dennoch können einzelne Eigentumswohnungen in Neu-Ulm wiederum einen höheren Marktwert als einzelne Wohnungen in Ulm haben.


  • Gutachten / Bewertung über einen Raum Kellergeschoß eines Bürgerhauses

    Herr Behling ist sehr gut auf den Auftragsinhalt bzw. Anforderungen zur Wiederinbetriebnahmen eines Aufenthaltsraumes innerhalb eines Gebäudes eingegangen und hat ein bereits vorliegendes Gutachten nochmal eingeordnet. Das Gutachten ist im Ergebnis verständlich und Sachgerecht geschrieben, und der Bestand des Gebäudes wurde ganzheitlich bewertet. In einer gemeinsamen Videokonferenz wurden letzte Fragen ausgeräumt und hilfreiche Hinweise von Herrn Behling an uns weitergegeben. Seine ruhige Art die Dinge zu erläutern, hat uns ebenfalls überzeugt. Vielen Dank dafür!
    (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Beweissicherung

    Bei mir im Haus machten sich sehr viele Risse in den Wänden bemerkbar, da auf dem Nachbargrundstück umfangreich saniert bzw. mit schwerem Baugerät gearbeitet wurde. Um Nachweisen zu können, dass es aufgrund der Bauarbeiten Rissbildungen und Rissveränderungen an unserem Haus gegeben hat, wurde eine Beweissicherung durch einen Baugutachter von Bauexperts durchgeführt. Der Gutachter hat zur Sicherung des Anspruchs und zu Beweiszwecken das Gutachten erstellt und die Schäden genau dokumentiert und auch den tatsächlichen Aufwand zur Beseitigung mit kalkuliert. Ich bin mit der kompetenten Beratung vor Ort und mit dem Gutachten sehr zufrieden. Gute Arbeit, herzlichen Dank!

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Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Architekt Andreas Alt Neu-Ulm

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