Prüfung von Verkehrswertgutachten - Neu-Ulm

Wir prüfen und plausibilisieren für Sie externe Verkehrswertgutachten

  • Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
  • Ausführliche Auswertung der Verkehrswertgutachtenprüfung
  • Chefsachverständige als Ansprechpartner
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Prüfung von Verkehrswertgutachten - Wir prüfen und plausibilisieren für Sie externe Verkehrswertgutachten

Prüfung von Verkehrswertgutachten - Neu-Ulm

Prüfung von Verkehrswertgutachten - Neu-Ulm

Prüfung von Verkehrswertgutachten - Expertenwissen in der praktischen Anwendung

Häufig liegen bereits beauftragte Verkehrswertgutachten vor. Unsere Chefsachverständigen prüfen und plausibilisieren für Sie Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler.

Langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrswertgutachtenprüfung

Die Baugutachter von Bauexperts verfügen über eine versierte Prüferfahrung. Neben der Prüfung der hausinternen Verkehrswertgutachten, prüfen unsere Chefsachverständigen bereits seit Jahren auch Wertgutachten für externe Auftraggeber. Zu unseren Auftraggebern gehören neben Privatpersonen und Unternehmen unter anderem die Sachverständigen Akademie Aachen sowie verschiedene Zertifizierungsstellen für die wir im Rahmen der Ausbildung von Sachverständigen eingereichte Verkehrswertgutachten prüfen.

Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige

Bei der Prüfung / Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten konzentriert sich unser Bausachverständiger auf das Erkennen von Fehlern und Schwachstellen sowie auf die Beseitigung vorhandener Fehler. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um die notwendige Sicherheit für anstehende Entscheidungen zu erhalten.

  • Ihre Vorteile

    • Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
      Unser qualifizierter Bausachverständiger prüft vorliegende Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler
    • Ausführliche Auswertung der Verkehrswertgutachtenprüfung
      Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Auswertung über die Ergebnisse der Gutachtenprüfung / Plausibilisierung
    • Chefsachverständige als Ansprechpartner
      Bei typischen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Chefsachverständige mit Erfahrung aus Ihrer täglichen Praxis zur Verfügung
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)
     Stundensatz, je Std.  160,00 €
     Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger aus Ihrer Region mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neu-Ulm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neu-Ulm kommen bzw. sich nicht in Neu-Ulm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Neu-Ulm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Durch den am 18. Mai 1810 in Compiègne geschlossenen Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg wurde die Grenze ab 1. November 1810 vorUlm auf die Mitte der Donau gelegt. Die verkehrsgünstige Lage vor der Herdbrücke nach Ulm bewog König Max I. Joseph am 7. April 1811 hier eine Gemeinde zu gründen.

    Ähnlich wie bei einer Hausbewertung gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, um den Marktwert einer Wohnung zu finden. Dabei sind Gutachterverfahren und die Preisbildung auf dem freien Markt zu unterscheiden.
    Gutachter arbeiten je nach Objekt mit einem von drei Verfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist dabei teilweise sehr aufwendig und teuer. Der freie Immobilienmarkt kürzt die komplizierte Berechnung durch die zweigeteilte Maklerformel ab. Diese kommt auch für Wohnungen zum Einsatz und ergibt sehr ähnliche Ergebnisse. Bei der Maklerformel wird die Jahresmiete bzw. Jahresvergleichsmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktpreis.
    Die Kunst bei der Maklerformel besteht darin, den richtigen Vervielfältiger zu finden. Dazu ist viel Erfahrung auf dem jeweiligen regionalen Ulmer und Neu-Ulmer Immobilienmarkt erforderlich. Denn der Vervielfältiger ist ein Faktor, in den viele Einzelkomponenten einfließen, die bei einem Wertgutachten ebenfalls Berücksichtigung finden.
    Zu diesen Kriterien gehören bezogen auf Ulm und Neu-Ulm unter anderem:

    • Lage in der Stadt (Makrolage)
    • Lage innerhalb des Wohnviertels und Berücksichtigung der Infrastruktur (Mikrolage),
    • Baujahr,
    • Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes,
    • Mietstatus (vermietet/freie Wohnung),
    • Stockwert, Grundriss/Schnitt und Ausrichtung der Wohnung,
    • Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Nutzungsrechte im Gebäude,
    • Bewertung der Instandhaltungsrücklagen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen.

    Ein äußerst wichtiges Kriterium ist darüber hinaus die Lage. Makrolage und Mikrolage spiegeln die Attraktivität einer Wohngegend wider. Daher gibt es Unterscheide zwischen Ulm und Neu-Ulm, innerhalb der beiden Städte und sogar innerhalb der jeweiligen Stadtteile. Wohnungen am Galgenberg oder in der Weststadt sind beliebter als in den meisten Randlagen. Wohnungen in Ulm sind etwas teurer als in Neu-Ulm. Dennoch können einzelne Eigentumswohnungen in Neu-Ulm wiederum einen höheren Marktwert als einzelne Wohnungen in Ulm haben.


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Architekt Andreas Alt Neu-Ulm

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