Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Neu-Ulm

Schnell, günstig & zuverlässig von Bauexperts

  • Kostengünstige und schnelle Kostenschätzung
  • Gültige Kostenschätzung für die Bank
  • Kompetente Beratung und Unterstützung durch erfahrene Sachverständige
Preis: 199,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Schnell, günstig & zuverlässig von Bauexperts
Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Neu-Ulm

Planen Sie eine Modernisierung oder einen Umbau und benötigen eine professionelle Kostenschätzung für die Bank? Mit Bauexperts, Ihrem bundesweiten Partner für Sachverständigen-Dienstleistungen, erhalten Sie flexibel und kosteneffizient eine präzise Schätzung der Umbau- oder Modernisierungskosten.

Plausibilitätsprüfung durch einen Bauexperts-Sachverständigen

Für nur 199,00 Euro (inkl. MwSt.)  können Sie Ihre selbst erstellte Kostenschätzung von einem erfahrenen Bauexperts-Sachverständigen auf Plausibilität überprüfen lassen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.

Wozu brauche ich eine Plausibilitätsprüfung meiner Kostenschätzung?

Selbst erstellte Kostenschätzungen für Modernisierungsmaßnahmen können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen. Wir empfehlen daher eine Plausibilitätsprüfung durch einen unserer Sachverständigen.

Vorteile einer Plausibilitätsprüfung:

  • Sicherheit: Gewährleistung der Genauigkeit Ihrer Daten.
  • Zuverlässigkeit: Reduzierung des Risikos von erheblichen Kostenabweichungen.
  • Kostendetails: Detailliertere Aufstellung aller Kosten.
  • Anerkennung durch die Bank: Erhöhte Akzeptanz und Vertrauen der finanzierenden Bank in Ihre Kostenschätzung.

 

Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Modernisierungsrechner für eine Kosteneinschätzung!

Kostenloser Online-Modernisierungsrechner

Sie können unseren kostenlosen Modernsierungsrechner für eine sofortige Kostenschätzung Ihrer geplanten Modernisierungsmaßnahmen nutzen. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann unser Sachverständiger gemeinsam mit Ihnen durchgehen und für die Plausibilitätsprüfung nutzen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
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Musterbeispiel für Kostenschätzung einer Modernisierung

Sie können hier ein Musterbeispiel für eine Kostenschätzung herunterladen, die Sie bei einer Plausibilitätsprüfung durch unseren Sachverständigen erhalten.
Download PDF-Musterbeispiel (555 KB)



Häufig gestellte Fragen


Wie lange dauert es, bis ich die Kostenschätzung erhalte?

Bei der Plausibilitätsprüfung durch einen Sachverständigen dauert es in der Regel 1-2 Werktage, bis Sie eine geprüfte Kostenschätzung erhalten.

Ist die Kostenschätzung für die Bank geeignet?

Ja, die Kostenschätzungen, die durch einen Bauexperts-Sachverständigen geprüft und unterschrieben wurden, sind banktauglich und erfüllen alle Anforderungen.

Wie erstellt man eine Kostenschätzung?

Die Grundlage für eine Kostenschätzung ist ein Kostenrahmen in Anlehnung an die DIN 276. Die Gesamtkosten werden in einzelne Kostengruppen aufgeteilt. Der DIN-Kostenrahmen umfasst grundsätzlich 8 Kostengruppen, jeweils mit einer Gliederungstiefe von drei Ebenen. Bei der Kostenschätzung wird lediglich die erste Ebene relevant.

Wie genau ist eine Kostenschätzung?

Bei der Kostenschätzung bedienen wir uns statistischen Daten aus bereits realisierten Vorhaben. Wie der Begriff Kostenschätzung schon verdeutlicht, geht es in diesem Schritt der Kostenermittlung mehr um eine Schätzung, weniger um eine exakte Berechnung. Je weiter Sie in die einzelnen Stufen der Kostenermittlung vorstoßen, umso genauer wir die Genauigkeit. Mit der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung wird eine Genauigkeit von +/- 30 % erzielt. Die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung weißt eine Genauigkeit von +/- 20 % auf. Der Kostenanschlag im Rahmen der Ausschreibung hat eine Genauigkeit von etwa +/- 10 %.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?

Bei der Kostenschätzung handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Baukosten, während die Kostenberechnung eine angenäherte Kostenermittlung darstellt. Die Kostenfeststellung am Ende des Projekts auf Grundlage der Abrechnung ermittelt die tatsächlichen Kosten. Der Toleranzrahmen ist bei der Kostenschätzung mit bis zu +/- 30 % am größten.

Wann macht man eine Kostenschätzung?

Die Kostenschätzung macht deutlich, welche Kosten zu erwarten sind. Kostentransparenz hilft dabei, in einem frühen Stadium zu entscheiden, ob sich der Bau lohnt. So gelingt es schon früh, Aufwand und Kosten in etwa abzuschätzen. Für die Finanzierung der Kosten ist immer eine Kostenschätzung durch eine qualifizierte Person erforderlich.

Bieten Sie auch einen Vor-Ort Service an?

Selbstverständlich! Falls Sie eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 direkt vor Ort benötigen, kommt einer unserer bundesweiten Bauexperts-Sachverständigen zu Ihrer Immobilie, nimmt alle relevanten Details auf und erstellt eine umfassende Kostenschätzung. Unser Full-Service wird transparent nach Stunden abgerechnet – 160,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Stunde.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neu-Ulm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neu-Ulm kommen bzw. sich nicht in Neu-Ulm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Neu-Ulm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Durch den am 18. Mai 1810 in Compiègne geschlossenen Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg wurde die Grenze ab 1. November 1810 vorUlm auf die Mitte der Donau gelegt. Die verkehrsgünstige Lage vor der Herdbrücke nach Ulm bewog König Max I. Joseph am 7. April 1811 hier eine Gemeinde zu gründen.

    Ähnlich wie bei einer Hausbewertung gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, um den Marktwert einer Wohnung zu finden. Dabei sind Gutachterverfahren und die Preisbildung auf dem freien Markt zu unterscheiden.
    Gutachter arbeiten je nach Objekt mit einem von drei Verfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist dabei teilweise sehr aufwendig und teuer. Der freie Immobilienmarkt kürzt die komplizierte Berechnung durch die zweigeteilte Maklerformel ab. Diese kommt auch für Wohnungen zum Einsatz und ergibt sehr ähnliche Ergebnisse. Bei der Maklerformel wird die Jahresmiete bzw. Jahresvergleichsmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktpreis.
    Die Kunst bei der Maklerformel besteht darin, den richtigen Vervielfältiger zu finden. Dazu ist viel Erfahrung auf dem jeweiligen regionalen Ulmer und Neu-Ulmer Immobilienmarkt erforderlich. Denn der Vervielfältiger ist ein Faktor, in den viele Einzelkomponenten einfließen, die bei einem Wertgutachten ebenfalls Berücksichtigung finden.
    Zu diesen Kriterien gehören bezogen auf Ulm und Neu-Ulm unter anderem:

    • Lage in der Stadt (Makrolage)
    • Lage innerhalb des Wohnviertels und Berücksichtigung der Infrastruktur (Mikrolage),
    • Baujahr,
    • Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes,
    • Mietstatus (vermietet/freie Wohnung),
    • Stockwert, Grundriss/Schnitt und Ausrichtung der Wohnung,
    • Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Nutzungsrechte im Gebäude,
    • Bewertung der Instandhaltungsrücklagen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen.

    Ein äußerst wichtiges Kriterium ist darüber hinaus die Lage. Makrolage und Mikrolage spiegeln die Attraktivität einer Wohngegend wider. Daher gibt es Unterscheide zwischen Ulm und Neu-Ulm, innerhalb der beiden Städte und sogar innerhalb der jeweiligen Stadtteile. Wohnungen am Galgenberg oder in der Weststadt sind beliebter als in den meisten Randlagen. Wohnungen in Ulm sind etwas teurer als in Neu-Ulm. Dennoch können einzelne Eigentumswohnungen in Neu-Ulm wiederum einen höheren Marktwert als einzelne Wohnungen in Ulm haben.


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Architekt Andreas Alt Neu-Ulm

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