Übergabeprotokoll - Neu-Ulm
Worauf ist bei Ein- und Auszug zu achten?
Die Übergabe einer Mietwohnung, eines Miethauses oder einer Gewerbeimmobilie kann zwischen Mieter und Vermieter problematisch werden. Eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug erfordert, den IST-Zustand der Wohnung fachgerecht zu protokollieren.
Mehr Sicherheit durch unser Übergabeprotokoll
Mit unseren Übergabeprotokollen zu Beginn und Ende eines Mietverhältnisses, helfen wir Ihnen, Beweisschwierigkeiten über den Zustand des Mietobjektes zu vermeiden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit unserem qualifizierten Baugutachter überprüfen wir das Mietobjekt. Werden Mängel festgestellt, vermerkt unser Bausachverständiger diese sorgfältig im Übergabeprotokoll und dokumentiert sie zusätzlich mit Fotos.
Übergabeprotokoll beim Hauskauf oder Hausverkauf
Auch beim Hauskauf / Hausverkauf ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll bedeutend. Neben der Zustandsdokumentation der Immobilie vermerkt unser erfahrener Baugutachter ebenso die Ausstattungsmängel. Sollten später Streitigkeiten drohen, können Sie mit unserem unabhängigen Übergabeprotokoll Ihre Forderungen einfach durchsetzen.
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Ihre Vorteile
- Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz. - Umfangreiche Bestandsaufnahme
Unser Bausachverständiger prüft Raum für Raum, welche Schäden vorliegen - Schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation
Der IST- Zustand des Mietobjektes wird in Form eines Übergabeprotokolls bei Ein- / Auszug festgehalten. - Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet.
- Gemeinsame Objektbesichtigung
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Preis
799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie einem Übergabeprotokoll.Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
• Pläne zum Objekt (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neu-Ulm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neu-Ulm kommen bzw. sich nicht in Neu-Ulm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Neu-Ulm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Durch den am 18. Mai 1810 in Compiègne geschlossenen Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg wurde die Grenze ab 1. November 1810 vorUlm auf die Mitte der Donau gelegt. Die verkehrsgünstige Lage vor der Herdbrücke nach Ulm bewog König Max I. Joseph am 7. April 1811 hier eine Gemeinde zu gründen.
Ähnlich wie bei einer Hausbewertung gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, um den Marktwert einer Wohnung zu finden. Dabei sind Gutachterverfahren und die Preisbildung auf dem freien Markt zu unterscheiden.
Gutachter arbeiten je nach Objekt mit einem von drei Verfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist dabei teilweise sehr aufwendig und teuer. Der freie Immobilienmarkt kürzt die komplizierte Berechnung durch die zweigeteilte Maklerformel ab. Diese kommt auch für Wohnungen zum Einsatz und ergibt sehr ähnliche Ergebnisse. Bei der Maklerformel wird die Jahresmiete bzw. Jahresvergleichsmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktpreis.
Die Kunst bei der Maklerformel besteht darin, den richtigen Vervielfältiger zu finden. Dazu ist viel Erfahrung auf dem jeweiligen regionalen Ulmer und Neu-Ulmer Immobilienmarkt erforderlich. Denn der Vervielfältiger ist ein Faktor, in den viele Einzelkomponenten einfließen, die bei einem Wertgutachten ebenfalls Berücksichtigung finden.
Zu diesen Kriterien gehören bezogen auf Ulm und Neu-Ulm unter anderem:- Lage in der Stadt (Makrolage)
- Lage innerhalb des Wohnviertels und Berücksichtigung der Infrastruktur (Mikrolage),
- Baujahr,
- Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes,
- Mietstatus (vermietet/freie Wohnung),
- Stockwert, Grundriss/Schnitt und Ausrichtung der Wohnung,
- Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Nutzungsrechte im Gebäude,
- Bewertung der Instandhaltungsrücklagen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen.
Ein äußerst wichtiges Kriterium ist darüber hinaus die Lage. Makrolage und Mikrolage spiegeln die Attraktivität einer Wohngegend wider. Daher gibt es Unterscheide zwischen Ulm und Neu-Ulm, innerhalb der beiden Städte und sogar innerhalb der jeweiligen Stadtteile. Wohnungen am Galgenberg oder in der Weststadt sind beliebter als in den meisten Randlagen. Wohnungen in Ulm sind etwas teurer als in Neu-Ulm. Dennoch können einzelne Eigentumswohnungen in Neu-Ulm wiederum einen höheren Marktwert als einzelne Wohnungen in Ulm haben.